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Rechtsgrundlage für das Aufstellen von Jurten 

wie gehe ich vor:
 
In der österreichischen Bauordnung scheint die Jurte als solches nicht auf, wodurch wir uns rechtlich in einer Grauzone befinden. In Deutschland gibt es in einigen Bundesländern in der Bauordnung Regelungen für "experimentelles Bauen" denen man eine Jurte zuordnen könnte. In der Schweiz sowie anderen europäischen Ländern sind uns ebenso Sondergenehmigungen bekannt.
 
Trotz der fehlenden klaren Zuordnung im Baugesetz gibt es Möglichkeiten und Wege eine Jurte legal aufstellen zu dürfen.
 
Oftmals beruht dies auf "Duldung", wobei angemerkt sei, dass im Falle eines Personenschadens durch den Betrieb einer Jurte auf Rechtsbasis die Schuldfrage geklärt werden muss.
So ist es nachvollziehbar das von Seiten der Gemeinden und Ämter es unter Umständen ebenso eine Absicherung verlangt. 
 
Hier kann ein Standsicherheits-gutachten oder in weiterer Folge 
eine Ausführungsgenehmigung oder auch "Zeltbuch" genannt, ein entscheidendes Dokument für eine Bewilligung sein.
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