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Rechtsgrundlage für das Aufstellen von Jurten 

wie gehe ich vor:
 
In der österreichischen Bauordnung scheint die Jurte als solches nicht auf, wodurch wir uns rechtlich in einer Grauzone befinden. In Deutschland gibt es in einigen Bundesländern in der Bauordnung Regelungen für "experimentelles Bauen" deanen man eine Jurte zuordnen könnte. In der Schweiz sowie anderen europäischen Ländern sind uns ebenso Sondergenehmigungen bekannt.
 
Trotz der fehlenden klaren Zuordnung im Baugesetz gibt es Möglichkeiten und Wege eine Jurte legal aufstellen zu dürfen.
 
Oftmals beruht dies auf "Duldung", wobei angemerkt sei, dass im Falle eines Personenschadens durch den Betrieb einer Jurte auf Rechtsbasis die Schuldfrage geklärt werden muss.
So ist es nachvollziehbar dass von Seiten der Gemeinden und Ämter unter Umständen ebenso eine Absicherung verlangt wird.
 
Hier kann ein Standsicherheits-gutachten oder in weiterer Folge 
eine Ausführungsgenehmigung, auch "Zeltbuch" genannt, ein entscheidendes Dokument für eine Bewilligung sein.
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